3.1 Das Mitglied ist berechtigt, die im jeweils gebuchten Tarif enthaltenen Leistungen sowie die hierfür vorgesehenen Trainingsbereiche während der geltenden Öffnungs- und Betreuungszeiten des Studios zu nutzen.
3.2 Der Umfang der Leistungen richtet sich ausschließlich nach dem abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrag und dem gewählten Tarif. Nicht im jeweiligen Tarif enthaltene Leistungen können gesondert angeboten und berechnet werden.
3.3 Je nach gewähltem Tarif können insbesondere folgende Zusatzleistungen Bestandteil der Mitgliedschaft sein oder gegen gesondertes Entgelt in Anspruch genommen werden:
3.4 CF Lehrte ist berechtigt, Öffnungszeiten, Kursangebote, Trainingsflächen, Trainingskonzepte sowie den gesamten Gerätepark (einschließlich Kraft-, Cardio-, Functional-, Freihantel-, Zirkel-, Milon-, EGYM- oder vergleichbarer Trainingssysteme) aus betrieblichen, technischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen zu erweitern, auszutauschen, zu modernisieren oder anzupassen, soweit hierdurch der wesentliche Vertragszweck und die vertragsgemäße Nutzung des Studios für das Mitglied nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
3.5 Vorübergehende Einschränkungen aufgrund von Wartungs-, Reparatur-, Reinigungs-, Modernisierungs- oder Umbauarbeiten sowie der Ausfall einzelner Geräte, Trainingsbereiche oder Zusatzleistungen berechtigen grundsätzlich nicht zu einer Minderung des Mitgliedsbeitrags oder zu einem Sonderkündigungsrecht, sofern die vertragsgemäße Nutzung des Studios insgesamt weiterhin in zumutbarem Umfang möglich bleibt.
3.6 CF Lehrte ist berechtigt, das Leistungsangebot im Interesse einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des Studios zu erweitern, zu optimieren oder durch gleichwertige Angebote zu ersetzen. Hieraus entstehen dem Mitglied keine zusätzlichen Kosten, sofern keine ausdrücklich kostenpflichtigen Zusatzleistungen vereinbart werden.
Diese ergänzenden Regelungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CF Lehrte GmbH und gelten für sämtliche Mitgliedschaftsverträge.