Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen
Stand: 03.07.2026 · CF Lehrte GmbH

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Mitgliedschaftsverträge zwischen der CF Lehrte GmbH, Zuckerpassage 17, 31275 Lehrte (nachfolgend „CF Lehrte" oder „Studio") und ihren Mitgliedern.
  2. Mit Abschluss des Mitgliedschaftsvertrages erkennt das Mitglied diese AGB an.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch Unterzeichnung beider Vertragsparteien oder durch den Abschluss über die Online-Mitgliedschaft zustande.
  2. Die Mitgliedschaft ist personenbezogen und nicht übertragbar.
  3. Minderjährige können nur mit schriftlicher Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter Mitglied werden.

§ 3 Leistungen des Studios

3.1 Das Mitglied ist berechtigt, die im jeweils gebuchten Tarif enthaltenen Leistungen sowie die hierfür vorgesehenen Trainingsbereiche während der geltenden Öffnungs- und Betreuungszeiten des Studios zu nutzen.

3.2 Der Umfang der Leistungen richtet sich ausschließlich nach dem abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrag und dem gewählten Tarif. Nicht im jeweiligen Tarif enthaltene Leistungen können gesondert angeboten und berechnet werden.

3.3 Je nach gewähltem Tarif können insbesondere folgende Zusatzleistungen Bestandteil der Mitgliedschaft sein oder gegen gesondertes Entgelt in Anspruch genommen werden:

3.4 CF Lehrte ist berechtigt, Öffnungszeiten, Kursangebote, Trainingsflächen, Trainingskonzepte sowie den gesamten Gerätepark (einschließlich Kraft-, Cardio-, Functional-, Freihantel-, Zirkel-, Milon-, EGYM- oder vergleichbarer Trainingssysteme) aus betrieblichen, technischen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen zu erweitern, auszutauschen, zu modernisieren oder anzupassen, soweit hierdurch der wesentliche Vertragszweck und die vertragsgemäße Nutzung des Studios für das Mitglied nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

3.5 Vorübergehende Einschränkungen aufgrund von Wartungs-, Reparatur-, Reinigungs-, Modernisierungs- oder Umbauarbeiten sowie der Ausfall einzelner Geräte, Trainingsbereiche oder Zusatzleistungen berechtigen grundsätzlich nicht zu einer Minderung des Mitgliedsbeitrags oder zu einem Sonderkündigungsrecht, sofern die vertragsgemäße Nutzung des Studios insgesamt weiterhin in zumutbarem Umfang möglich bleibt.

3.6 CF Lehrte ist berechtigt, das Leistungsangebot im Interesse einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des Studios zu erweitern, zu optimieren oder durch gleichwertige Angebote zu ersetzen. Hieraus entstehen dem Mitglied keine zusätzlichen Kosten, sofern keine ausdrücklich kostenpflichtigen Zusatzleistungen vereinbart werden.

§ 4 Mitgliedsbeiträge

  1. Die Beiträge richten sich nach dem abgeschlossenen Mitgliedschaftsvertrag.
  2. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschrift.
  3. Gerät das Mitglied mit fälligen Beiträgen in Verzug, ist CF Lehrte berechtigt,
  1. Änderungen gesetzlicher Steuern oder Abgaben können zu einer entsprechenden Beitragsanpassung führen.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Mitgliedschaftsvertrag.
  2. Nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, sofern gesetzlich nichts anderes gilt.
  3. Kündigungen können in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail an info@cf-lehrte.de).
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Hausordnung

  1. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mitgliedschaftsvertrages.
  2. Den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
  3. Aus hygienischen Gründen ist beim Training ein Handtuch zu benutzen.
  4. Es dürfen ausschließlich saubere Sportschuhe getragen werden.
  5. Geräte sind nach Benutzung sauber zu hinterlassen.
  6. Gewichte und Trainingsmaterialien sind nach Gebrauch ordnungsgemäß zurückzuräumen.
  7. Das Mitbringen oder der Konsum von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln ist untersagt.
  8. Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss dürfen das Studio nicht nutzen.

§ 7 Zutrittsmedium

  1. Für den Zutritt erhält jedes Mitglied ein persönliches Zutrittsmedium (RFID-Armband, Chip oder vergleichbares Medium).
  2. Dieses darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
  3. Bei Verlust ist das Studio unverzüglich zu informieren.
  4. Für Ersatz kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

§ 8 Gesundheit

  1. Das Mitglied bestätigt, gesundheitlich in der Lage zu sein, am Training teilzunehmen.
  2. Bestehen gesundheitliche Einschränkungen, empfiehlt CF Lehrte vor Trainingsbeginn die Rücksprache mit einem Arzt.
  3. Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung.

§ 9 Haftung

  1. CF Lehrte haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CF Lehrte nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für vorhersehbare Schäden.
  3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
  4. Für mitgebrachte Gegenstände, Kleidung oder Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 10 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich entsprechend der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
  2. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Internetseite www.cf-lehrte.de sowie im Studio.

§ 11 Foto- und Videoaufnahmen

  1. Im Studio können zu Werbezwecken Foto- oder Videoaufnahmen erstellt werden.
  2. Mitglieder werden hierüber vorab informiert.
  3. Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person.

§ 12 Änderungen der AGB

  1. CF Lehrte ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit gesetzliche Änderungen oder betriebliche Erfordernisse dies notwendig machen.
  2. Änderungen werden den Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt.
  3. Gesetzliche Rechte der Mitglieder bleiben hiervon unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

§ 14 24/7-Zutritt und unbeaufsichtigte Trainingszeiten

  1. Sofern das Studio einen 24-Stunden-Zutritt oder unbeaufsichtigte Trainingszeiten anbietet, erfolgt die Nutzung außerhalb der betreuten Zeiten ausschließlich auf eigene Verantwortung.
  2. Während unbeaufsichtigter Trainingszeiten stehen keine Trainer oder Mitarbeiter zur Verfügung.
  3. Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche Geräte entsprechend ihrer Bestimmung und den vorhandenen Sicherheitshinweisen zu benutzen.
  4. Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder Unsicherheiten sollte auf ein Training ohne Betreuung verzichtet werden.
  5. Das Studio behält sich vor, den 24/7-Zutritt aus Sicherheitsgründen oder wegen Wartungsarbeiten jederzeit vorübergehend einzuschränken.

§ 15 Videoüberwachung

  1. Zur Gewährleistung der Sicherheit von Mitgliedern, Mitarbeitern sowie zum Schutz vor Diebstahl, Vandalismus und unbefugtem Zutritt können ausgewählte Bereiche des Studios videoüberwacht werden.
  2. Die Videoüberwachung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  3. Sanitärräume, Duschen und Umkleidekabinen werden selbstverständlich nicht videoüberwacht.
  4. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 16 Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch Mitglieder

  1. Foto-, Video- oder Tonaufnahmen anderer Mitglieder oder Mitarbeiter sind nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung zulässig.
  2. Aufnahmen zu gewerblichen oder kommerziellen Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Studioleitung.
  3. Das Studio ist berechtigt, Mitglieder bei Verstößen zur Löschung der Aufnahmen aufzufordern und bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen ein Hausverbot auszusprechen.

§ 17 Hausrecht

  1. Die Studioleitung übt das Hausrecht aus.
  2. Mitglieder, die gegen diese AGB, die Hausordnung oder Anweisungen des Personals verstoßen oder den Trainingsbetrieb erheblich stören, können zeitweise oder dauerhaft vom Studio ausgeschlossen werden.
  3. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages unberührt.

§ 18 Sicherheit und Fairness

  1. Jeder Zutritt erfolgt ausschließlich mit dem persönlichen RFID-Armband bzw. Zutrittsmedium.
  2. Das Öffnen der Eingangstür für nicht berechtigte Personen („Tailgating") ist untersagt.
  3. Das Weitergeben des Zutrittsmediums oder die Nutzung fremder Zutrittsmedien führt zur sofortigen Sperrung des Zugangs und kann eine fristlose Kündigung des Mitgliedschaftsvertrages nach sich ziehen.
  4. Beschädigungen an Geräten oder Einrichtungen sind unverzüglich dem Studio zu melden.

§ 19 Ordnung im Trainingsbereich

  1. Gewichte, Hanteln und Zubehör sind nach dem Training an ihren vorgesehenen Platz zurückzulegen.
  2. Trainingsgeräte sind nach der Nutzung mit den bereitgestellten Desinfektionsmitteln zu reinigen.
  3. Rücksichtnahme auf andere Mitglieder gehört zu den Grundregeln des Studios.
  4. Lautes, aggressives oder diskriminierendes Verhalten wird nicht geduldet.

§ 20 Notfälle

  1. Jedes Mitglied verpflichtet sich, Notfälle oder Verletzungen unverzüglich dem Studio zu melden.
  2. Im Notfall dürfen vorhandene Notfalleinrichtungen ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet werden.
  3. Missbräuchliche Nutzung von Notruf- oder Sicherheitseinrichtungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

§ 21 Schlussbestimmung

Diese ergänzenden Regelungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CF Lehrte GmbH und gelten für sämtliche Mitgliedschaftsverträge.